Wer hat Anspruch auf eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und welche Aufgaben sind mit ihr verbunden?
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine seit Anfang 2009 gesetzlich verankerte Leistung, auf die Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen oder beantragt haben einen Anspruch haben. Auch Angehörige und nahestehende Personen haben einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung, wenn der Pflegebedürftige zustimmt.
Gemäß § 7a SGB XI hat die Pflegeberatung insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
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Systematische Erfasung des Hilfe- und Unterstützungsbedarfs unter Berücksichtigung des Gutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
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Erstellung eines individuellen Versorgungsplanes, mit den im Einzelfall erforderlichen Sozial-
leistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizi-
nischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen -
Veranlassung der für den Versorgungsplan erforderlichen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der
Pflegekasse -
Überwachung der Durchführung des Versorgungsplans und ggf. Anpassung der veränderten Bedarfslage.
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Über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen informieren sowie
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Auswertung und Dokumentation des Hilfeprozesses bei besonders komplexen Fallgestaltungen
Welche Themen können bei einer Pflegeberatung besprochen werden?
Vielleicht stehen Sie vor der Herausforderung, die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Oft sind es pflegende Angehörige, die Entlastung suchen und eine Beratung in Anspruch nehmen. Oder aber Sie stehen selbst vor der Herausforderung, Ihre eigene Pflege zu realisieren.
Es besteht eine enorme Auswahl möglicher Pflegeformen. So vielfältig wie die Angebote und Veränderungen der Pflegeversicherung sind, sind auch die damit auftretenden Fragen. Eine Pflegeberatung findet auf Wunsch bei Ihnen zu Hause statt. Zunächst wird mit Ihnen und auf Wunsch Ihrem sozialen Umfeld wie mit Angehörigen die Situation ermittelt. Dann wird gemeinsam überlegt, welche Angebote der Pflegeversicherung für Sie infrage kommen. Häufige sowie regelmäßige Fragen und Themen sind:
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Wer erhält einen anerkannten Pflegegrad?
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Unterschied zwischen allgemeiner Hilfsbedürftigkeit und Pflegebedürftigkeit nach den Richtlinien der Pflegeversicherung
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Wie schätzt der Gutachter meine Pflegebedürftigkeit ein?
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Einschätzung des Hilfebedarfs und Vorbereitung auf einen Begutachtungstermin
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Hilfe bei der Durchsetzung eines berechtigten Pflegegrads bei einem Widerspruchsverfahren
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Muss und kann ich meine Angehörige pflegen?
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Welche Wohnform ist die Richtige?
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Wie finde ich einen geeigneten Pflegedienst oder ein Pflegeheim?
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Wer kümmert sich um meinen pflegebedürftigen Angehörigen, wenn ich arbeite, im Urlaub bin oder regelmäßige Entlastung benötige?
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Welche Hilfsangebote gibt es im Bereich der häuslichen Krankenpflege?
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Gesetzliche Pflegeleistungen und Finanzierungsmöglichkeiten
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Hilfe bei der Suche einer Pflegeeinrichtung oder eines Pflegedienstes
Für diese und weitere Fragen gibt es Antworten und Ansprechpartner. Mir liegt Ihre optimale Versorgung zu Hause am Herzen und hierbei werde ich Sie unterstützen. Jeder Hilfebedarf ist individuell, wie auch meine Beratung. Um die für Sie passende Unterstützung zu gewährleisten ist ein transparenter Beratungsablauf unerlässlich.
Was kostet eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist in Deutschland grundsätzlich eine unentgeltliche gesetzliche Leistung. Haben Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt, muss die Pflegekasse Ihnen innerhalb von 14 Tagen eine Beratung, auch bei Ihnen zu Hause und eine Kontaktperson anbieten. Die Pflegekassen vergeben Pflegeberatungen an selbstständig tätige Pflegeberater, eigene Pflegeberater oder an Pflegestützpunkte. Kann die 14-Tage Frist nicht eingehalten werden kann Ihnen die Pflegeversicherung auch einen Beratungsgutschein gemäß § 7b SGB XI zusenden.
Falls Ihre Pflegekasse Ihnen einen Beratungsgutschein für eine Pflegeberatung ausstellt muss diese Ihnen auch eine Beratungsstelle nennen, bei denen dieser Gutschein eingelöst werden kann. Beratungsstellen wie SpektrumK werden anschließend durch die Kassen beauftragt. Im Auftrag dieses Dienstleisters arbeite ich als unabhängigee und anerkannte Pflegeberaterin gemäß § 7a SGB XI. Bei dieser Beratungsstelle können Sie dann auf Nachfrage hin meine Leistungen in Anspruch nehmen.
Obwohl im Gesetz ein Pluralitätsgebot auch für private Anbieter wie durch die Kassen anerkannte selbstständige Pflegeberater verankert wurde, werden erfahrungsgemäß leider nicht alle Beratungsleistungen seitens der Kassen anerkannt und erstattet. Aus diesem Grund beantrage ich mit Ihnen oder auf Wunsch auch in Ihrem Namen im Vorhinein eine Kostenübernahme bei Ihrer Kasse. Sollte kein Beratungsgutschein vorliegen oder die Kostenübernahme von Ihrer Kasse nicht bewilligt werden, können Sie meine Leistungen auch als Privatzahler honorieren.
Neben einem kostenlosen Erstberatungsgespräch zur Einschätzung und Notwendigkeit einer Pflegeberatung berechne ich mein Honorar, das sich an den üblichen Sätzen orientiert mit einer stundenweisen Vergütung von 58,00 € oder im 15 Minutentakt von 14,50 €.
Für schwierige finanzielle Situationen finden wir eine Lösung.
Als anerkannte selbstständige Pflegeberaterin stehe ich für meine Ratsuchenden über einen ausreichenden Zeitraum zur Verfügung und leiste meinen Beitrag dazu, dass Sie in den Ihnen zustehenden Pflegegrad eingestuft und bestmöglich versorgt werden. Die Kranken- und Pflegekassen können In der heutigen Zeit, in der zunehmend Konkurrenz- und Preisdruck herrscht, nicht alle Klienten umfassend und optimal beraten.