Vertrauensvolles und unverbindliches Erstgespräch
Ich nehme mir Zeit für ein vertrauensvolles und unverbindliches Erstgespräch. Falls nötig, schnell und unbürokratisch. In einem Erstgespräch schildern Sie ihre Situation und erhalten eine erste Einschätzung über die Notwendigkeit und den Umfang weiterer Schritte, sowie der damit verbundenen Kosten.
​
Neben einem kostenlosen Erstberatungsgespräch zur Einschätzung und Notwendigkeit einer Pflegeberatung bemisst sich mein Honorar entweder:
-
prozentual am Wert,
-
an einem fest vereinbarten Stundensatz oder
-
wird als Pauschalhonorar vereinbart.
​
Das Honorar fällt gewöhnlich erst dann an, wenn ich für die Ratsuchenden eine strukturelle oder finanzielle Verbesserung erzielen konnte. Aus diesem Grund fällt das Honorar für meine Klienten am Ende der Beratung nicht selten kostenneutral aus.
Fahrtzeiten und Anfahrtskosten werden in Wittenberg pauschal mit 10,00 € berechnet. Außerhalb von Wittenberg berechne ich zusätzlich 0,35 Cent pro Kilometer.
​
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist in Deutschland grundsätzlich eine unentgeltliche gesetzliche Leistung. Haben Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt, muss die Pflegekasse Ihnen innerhalb von 14 Tagen eine Beratung, auch bei Ihnen zu Hause und eine Kontaktperson anbieten. Die Pflegekassen führen Beratungen durch eigene Pflegeberater durch oder beauftragen Mitarbeiter der Pflegestützpunkte. Kann die Kasse die 14-Tage Frist nicht einhalten wird Ihnen die Pflegeversicherung einen Beratungsgutschein gemäß § 7b SGB XI zusenden.
Falls Ihre Pflegekasse Ihnen einen Beratungsgutschein für eine Pflegeberatung ausstellt muss diese Ihnen auch eine Beratungsstelle nennen, bei denen dieser Gutschein eingelöst werden kann. Führende Beratungsstellen wie "SpektrumK" werden anschließend durch die Kassen beauftragt. Bei diesen Beratungsstellen können Sie auf Nachfrage hin meine Leistungen als unabhängiger und anerkannter Pflegeberater gemäß § 7a SGB XI in Anspruch nehmen.
​
Obwohl im Gesetz ein Pluralitätsgebot auch für private Anbieter wie durch die Kassen anerkannte selbstständige Pflegeberater verankert wurde, werden erfahrungsgemäß nicht alle Beratungsleistungen seitens der Kassen anerkannt und erstattet (leider in Sachsen-Anhalt Normalität).
Aus diesem Grund beantrage ich mit Ihnen oder auf Wunsch auch in Ihrem Namen im Vorhinein eine Kostenübernahme bei Ihrer Kasse. Sollte die Kostenübernahme von Ihrer Kasse nicht bewilligt werden oder kein Beratungsgutschein vorliegen, können Sie meine Leistungen auch als Privatzahler zu den o.g. Konditionen honorieren.
Die Kosten für Beratungseinsätze bei ausschließlichem Pflegegeldbezug, die sogenannte Pflegeberatung nach § 37.Abs.3 SGB XI werden von den Kassen getragen. Nach vorheriger Absprache berate ich Sie auch im Rahmen der § 37er-Beratung.