DIENSTLEISTUNGEN
Mit Eintreten einer Pflegebedürftigkeit besteht ein Rechtsanspruch auf verschiedene Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung. Sollte der Pflegebedürftige und sein soziales Umfeld nicht in der Lage sein, die Versorgung angemessen zu bewerkstelligen, besteht seit 2008 ein Rechtsanspruch auf Care und Case Management zur Organisation und Vernetzung von Pflege- und Betreuungsarrangements.
Die Informationen der unabhängigen Pflegeberatung dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Desweiteren können sie insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt.
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Mein Portefolio:
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Sachverständigen Gutachten Fachbereich "Pflege"
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Beratungseinsatz bei Leistungsempfängern nach § 37 Abs.3 SGB XI
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Schulungen für pflegende Angehörige nach § 45 SGB XI und Privat
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Gesprächskreise für pflegende Angehörige
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Verhinderungspflege
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Beratung und Erstellen von Patientenverfügung, Vorsorge-und Betreuungsvollmacht
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Beratung und Unterstützung am Lebensende / Hospiz -und Palliativpflege (Vermittlung)
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Grundqualifizierung und Schulungen für Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI
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Wohnumfeldberatung für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen
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Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI
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Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach SGB V
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Leistungen der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) nach SGB XII, Siebtes Kapitel
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Teilhabe und Rehabilitation für Menschen mit Behinderungen nach SGB IX (Teilhaberecht, Schwerbehindertenrecht)
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Heil- und Hilfsmittelversorgung
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Prophylaktische Maßnahmen und Prävention
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